4. Der bei X. sichergestellte Schlagstock wird eingezogen und vernichtet. 5. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus: Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Graubünden Fr. 1873.-- Gerichtsgebühr Fr. 2870.-- Total Fr. 4743.-- gehen zu einem Fünftel (Fr. 948.60) zulasten von X..