C. Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgerichtsausschuss Hinterrhein fand am 4. März 2003 statt. Anwesend waren X. und dessen Rechtsvertreter, Dr. iur. Dominik Infanger. Mit Urteil vom 4. März 2003, mitgeteilt am 4. April 2003, erkannte der Bezirksgerichtsausschuss Hinterrhein, was folgt: „1. X. wird bezüglich des Vorwurfes des Betruges freigesprochen. 2. X. ist schuldig der Widerhandlung gegen Art. 4 Abs. 1 lit. d, Art. 5 Abs. 1 lit. c und Art. 23 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 1 lit. a Waffengesetz. 3. Dafür wird er mit einer Busse von Fr. 100.-- bestraft. 4