a Waffengesetz. Der Angeklagte reiste am 13. Februar 2002, um 11.30 Uhr, beim Zollamt Au von Österreich kommend mit seinem Personenwagen Kennzeichen J. in die Schweiz ein. Anlässlich der Einreisekontrolle wurde durch die Grenzwachtbeamten im Fahrzeug des Angeklagten in der Mittelkonsole eine Schreckschusspistole und auf dem Rücksitz ein Schlagstock sichergestellt.“ X. befand sich vom 13. - 14. Februar 2002 in Polizeihaft. Offenbar war gegen X. auch in Deutschland eine Strafanzeige erstattet worden. Das Ermittlungsverfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingestellt.