In der Folge übergab A. in seiner Wohnung in H. dem Angeklagten das ersuchte Darlehen von Fr. 3'500.--, wobei letzterer hierfür einen entsprechenden Schuldschein mit dem Vermerk „Rückzahlung in 2 Monaten mit 10 % Zinsen“ ausstellte. Am 2. April 1993 händigte A. in seiner Wohnung in H. dem Angeklagten auf erneutes Ersuchen weitere Fr. 15'000.-- aus. X. quittierte dabei an A., diese Darlehen innert 2 Monaten mit 10 % Zinsen zurückzuzahlen.