Im Jahre 1993 zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt ersuchte der Angeklagte seinen Freund A., mit dem er seit Jahren im Zusammenhang mit Fellen von der Passjagd Geschäftsbeziehungen pflegte, unter Vorspiegelung einer finanziellen Notlage um ein Darlehen in der Höhe von Fr. 3'500.--. In der Folge übergab A. in seiner Wohnung in H. dem Angeklagten das ersuchte Darlehen von Fr. 3'500.--, wobei letzterer hierfür einen entsprechenden Schuldschein mit dem Vermerk „Rückzahlung in 2 Monaten mit 10 % Zinsen“ ausstellte.