Waffengesetz in Anklagezustand versetzte. Die zu Handen des Bezirksgerichtsausschusses Hinterrhein erhobene Anklage stützt sich gemäss Anklageschrift vom 11. November 2002 auf folgenden Sachverhalt: „X. wird angeklagt 1. des mehrfachen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB. 3