Am 13. Februar 2002 wurde der Gesuchte anlässlich der Einreise in die Schweiz festgenommen und anschliessend zur Sache befragt. Mit Verfügung vom 13. Februar 2002 erfolgte die Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Die Untersuchung wurde mit Verfügung vom 9. Oktober 2002 geschlossen. Am 11. November 2002 erliess die Staatsanwaltschaft die Anklageverfügung, mit welcher sie X. wegen mehrfachen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB, Widerhandlung gegen Art. 4 Abs. 1 lit. d und Art. 5 Abs. 1 lit. c Waffengesetz sowie Art. 23 Abs. 1 Waffengesetz in Verbindung mit Art. 33 Abs. 1 lit. a Waffengesetz in Anklagezustand versetzte.