Robert Hauser / Erhard Schweri, Kommentar zum zürcherischen Gerichtsverfassungsgesetz, § 165). Erläuterungsgesuche, welche auf eine inhaltliche Abänderung des Entscheides zielen, sind folglich unzulässig (vgl. Robert Hauser / Erhard Schweri, Schweizerisches Strafprozessrecht, 4. Auflage, Basel 1999, § 45 N 22).