c). aa). B. erlitt gemäss Arztbericht vom 10. Februar 2002 eine nicht dislozierte Nasenbeinfraktur, eine kleine enorale Schleimhautläsion, Nasenbluten und punktförmige Hauteinblutungen am Hals. Diese Verletzungen erforderten eine ambulante Behandlung, wobei ihr der behandlende Arzt, G., eine Heilungszeit von 2 – 3 Tagen prognostizierte (vgl. act. 4.3.).