Die Kosten des Verfahrens von Fr. 8'770.—(Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Graubünden von Fr. 4'770.— und Gerichtsgebühr Fr. 4'000.--) gehen zu Lasten von A.. Der Betrag von Fr. 8'770.— ist innert 30 Tagen auf das PC-Konto 70-3596-3 des Bezirksgerichtes Plessur zu überweisen. 7. (Rechtsmittelbelehrung). 8. (Mitteilungen). 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Mitteilungen.“