„Zur Sache 1. Das Dispositiv des Urteils des Bezirksgerichts Plessur vom 16. Januar 2003, mitgeteilt am 9. April 2003, in der Strafsache gegen den Gesuchsteller und in der Adhäsionsklage von B., H.-Weg, Chur, sei zu erläutern, indem die Erwägungen betreffend der Adhäsionsklage umgesetzt und ins Dispositiv aufgenommen werden. 2. Das Dispositiv ist wie folgt zu ergänzen: a) Die Adhäsionsklage wird abgewiesen.