Gemäss Arztbericht vom 10. Februar 2002 erlitt B. am 10. Februar 2002 eine nicht dislozierte Nasenbeinfraktur, eine kleine enorale Schleimhautläsion, Nasenbluten sowie punkförmige Hauteinblutungen am Hals. Am 25. Februar 2002 erstattete B. gegen A. Strafantrag wegen einfacher Körperverletzung etc. A. bestreitet, B. am Schambein und an der Scheide gepackt zu haben. A. kaufte und konsumierte in der Zeit von 13. Februar 1999 bis am 10. Februar 2002 durchschnittlich 5 Gramm Marihuana pro Monat. Weiter baute er im Sommer 2001 für den Eigenkonsum drei Pflanzen Hanf an.