Bezüglich ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse hat die Tochter E. festgehalten, mit Stipendien und Beträgen der Mutter bereits mit Fr. 1'450.-- monatlich unterstützt zu werden. Wenn noch in Betracht gezogen wird, dass sie bereits im Jahr 2001 gemäss Steuerveranlagungen ein weiteres Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit von monatlich über Fr. 600.-- erzielen konnte und doch beträchtliche Ersparnisse von Fr. 34'400.-- auswies, ist auch rückblickend festzustellen, dass sie zum fraglichen Zeitpunkt über erhebliche finanzielle Möglichkeiten verfügte.