Wenn der Angeklagte diesen Lebensaufwand nicht ohne weiteres gelten liess, sondern dafür entsprechende Belege einforderte, ist dies durchaus nachvollziehbar und ihm in der besonderen Situation des angespannten persönlichen Verhältnisses zuzugestehen. Bezüglich ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse hat die Tochter E. festgehalten, mit Stipendien und Beträgen der Mutter bereits mit Fr. 1'450.-- monatlich unterstützt zu werden.