Ebenso gab er an, dass er für Wohnungskosten monatlich Fr. 1'050.-- aufwende, für die Krankenkasse rund Fr. 300.--, für Versicherungen rund Fr. 50.-- und für Steuern rund Fr. 1'000.--. Zusammen mit dem Grundbetrag von Fr. 1'100.-- beläuft sich der monatliche Grundbedarf des Angeklagten auf etwa Fr. 3'500.--. Die Leistungsfähigkeit war daher bei einem Nettoeinkommen von monatlich Fr. 6'500.-- durchaus gegeben. 12