J. In seinem Schlusswort führte B. A. aus, er habe über 10 Jahre hinweg Unterhalt bezahlt und sei dabei nicht knausrig gewesen. Dann habe er über Drittpersonen vernommen, dass er seine Töchter sexuell missbraucht haben solle. Das Ganze sei von der Mutter seiner Kinder inszeniert worden, nachdem er nicht auf sein Darlehensguthaben von Fr. 285'500.-- verzichtet habe. Die Kinder seien auf diesen Vorwurf eingestiegen. Sie hätten daher auch die Konsequenzen zu tragen, wenn sie von ihm ohne Belege Unterhalt wollten. In der Berufungsschrift seien ihm Sachen vorgeworfen worden, die so nicht stimmten. Er sei nicht uneinsichtig, wolle aber nicht einfach die Schuld übernehmen.