Eine Vereinbarung über die Zahlung eines Unterhaltsbeitrages sei damals aber nicht getroffen worden. Die Töchter hätten sich in der Folge geweigert, ihren Lebensaufwand auszuweisen, und sich darauf beschränkt, unrealistische Aufwendungen ohne jeden Nachweis bekannt zu geben. Ebenso 7 hätten sie ihre Kontonummer nicht bekannt gegeben. Er habe kaum Kontakt mit den Töchtern. Er habe einige Briefe bekommen, und sich kürzlich mit der Tochter E. getroffen. Während der ganzen Zeit habe er die Töchter mit einem Generalabonnement ausgestattet, welches er als P.-Angestellter für ca. Fr. 650.-- verbilligt erhalten habe.