In der persönlichen Befragung führte B. A. im Wesentlichen aus, die Töchter hätten auf Drängen der Mutter hin einen Strafantrag gestellt. Diese habe sich dafür rächen wollen, dass er ihr den ihm aus der Scheidung zustehenden Betrag von Fr. 285'500.-- nicht habe schenken wollen. Anlässlich des Treffens vom 4. März 2001 habe sich das Verhältnis plötzlich verschlechtert und seien ihm erstmals Vorwürfe gemacht worden. Eine Vereinbarung über die Zahlung eines Unterhaltsbeitrages sei damals aber nicht getroffen worden.