Noch im Oktober 2001 sei ihm eine Liste über die Lebenshaltungskosten bekannt gegeben worden. Das Verschulden wiege nicht leicht, da er die Töchter einfach ihrem Schicksal überlassen und ihnen zugemutet habe, selbst für die Beschaffung der erforderlichen Mittel aufzukommen. Straferhöhend falle seine Uneinsichtigkeit ins Gewicht. Eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten sei angemessen. Schliesslich rügte die Staatsanwaltschaft das von der Vorinstanz dem amtlichen Verteidiger zugesprochene Honorar als zu hoch. 6 F. Das Bezirksgericht Plessur verzichtete mit Schreiben vom 15. April 2003 auf die Einreichung einer Vernehmlassung.