Der Angeklagte habe durch Zahlungen von je Fr. 1'600.-- monatlich noch im Jahre 2001 selbst dokumentiert, dass dieser Betrag angemessen sei. Anlässlich der Zusammenkunft vom 4. März 2001 mit den Kindern und der Ehefrau habe der Angeklagte seiner ehemaligen Frau und den Töchtern das Versprechen abgegeben, seinen Töchtern monatlich je Fr. 1'600.-- zu leisten. Diese Zahlungen habe er denn auch bis August 2001 ausgerichtet, dann aber auf Fr. 2'500.-- reduziert und von Januar bis Juni 2002 nichts mehr bezahlt. Es sei davon auszugehen, dass es sich beim Zahlungsversprechen um eine Vereinbarung gehandelt habe.