4. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. 5. B. A. sei die Weisung zu erteilen, während der Dauer der Probezeit für beide Kinder monatlich je Fr. 400.-- an rückständigen Unterhaltsleistungen nachzuzahlen. 6. Gesetzliche Kostenfolge.“