D. Mit Urteil vom 18. Februar 2003, mitgeteilt am 18. März 2003, erkannte das Bezirksgericht Plessur: „1. B. A. wird vom Vorwurf der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten gemäss Art. 217 StGB freigesprochen. 2. Die Adhäsionsklage wird auf den Zivilweg verwiesen. 3. Die Kosten der Strafuntersuchung von Fr. 1'185.-- und die Kosten des amtlichen Verteidigers im Umfang von Fr. 3'000.-- gehen zu Lasten des Kantons Graubünden. Die Kosten des Gerichtsverfahrens von Fr. 5’000.-- gehen zu Lasten der Gerichtskasse.