Seit Juli 2002 überweist B. A. seiner Tochter E. monatlich Fr. 500.--, während er für seine Tochter F. weiterhin nichts bezahlt. E. A. hat im Juni 2001 an der Kantonsschule in M. die Maturitätsprüfung Typus B erfolgreich bestanden und studiert seither an der ETH Zürich Mathematik. F. A. absolviert eine Lehre als Buchhändlerin. Diese Lehre musste sie aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen. Sie war vom 3. Januar 2002 bis 10. August 2002 in der N. in J., ehe sie in die O., K., verlegt wurde. Sie hat die feste Absicht, die angefangene Lehre bei der Buchhandlung L. in M. fortzusetzen.