Nach dem Leumundsbericht der Kantonspolizei Graubünden vom 1. November 2002 geniesst B. A. in der Region einen guten Leumund. Seine Lebensführung und sein Verhalten hätten bis anhin nie Anlass zu Klagen gegeben. Sein direkter Vorgesetzter, Q., sei mit der Arbeitsleistung von B. A. sehr zufrieden. Im schweizerischen Zentralstrafregister ist B. A. nicht verzeichnet.