G. Der Kreispräsident Fünf Dörfer verzichtete mit Schreiben vom 2. April 2003 auf die Einreichung einer Vernehmlassung. Mit Schreiben 9. April 2003 anerkannte A. die Berufung der Staatsanwaltschaft Graubünden, da er finanziell nicht in der Lage sei, weitere Rechtsstreitigkeiten zu führen. Auf die weitere Begründung in der Rechtsschrift und die Erwägungen im angefochtenen Entscheid wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 5 Der Kantonsgerichtsausschuss zieht in Erwägung :