Der Verurteilte bezahlt die Kosten des Verfahrens, bestehend aus: - Barauslagen der Staatsanwaltschaft Fr. 0.00 - Untersuchungsgebühr der Staatsanwaltschaft Fr. 245.00 - Barauslagen und Gebühr des Kreisamtes Fr. 220.00 - Busse Fr. 700.00 - abzüglich geleistetes Depositum ./. Fr. 0.00 3 Total Fr. 1'165.00