Die Kosten des Gerichtsverfahrens vor der Vorinstanz von Fr. 4'200.-- gehen im Umfang von Fr. 3'080.-- zu Lasten von A. X. und im Umfang von Fr. 1'120.- - zu Lasten von I.. 4. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 3’000.-- gehen zu drei Vierteln zu Lasten von A. X. und zu einem Viertel zu Lasten des Kantons Graubünden. Die Kosten der ergänzenden Untersuchung von Fr. 1'150.-- gehen zu Lasten von A. X., welcher I. für das Berufungsverfahren mit Fr. 1'000.-- ausseramtlich zu entschädigen hat.