Demnach erkennt der Kantonsgerichtsausschuss : 1. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen und die Ziffern 2 und 5 des angefochtenen Urteils werden aufgehoben. 2. A. X. wird mit 14 Tagen Gefängnis bestraft. 3. Die Untersuchungsgebühren der Staatsanwaltschaft Graubünden von Fr. 1'800.-- gehen im Umfang von Fr. 1'500.-- zu Lasten von A. X. und im Umfang von Fr. 300.-- zu Lasten des Kantons Graubünden. Die Barauslagen der Staatsanwaltschaft Graubünden von Fr. 43.20 gehen zu Lasten von A. X..