Die Objektivierung des Verschuldens verunmöglicht es dem Täter, sich durch persönliche Entschuldigungen wie Krankheit, Besorgnis, Stress und dergleichen zu befreien. Um festzustellen, ob ein Verhalten tadelnswert ist, muss ein Massstab herangezogen werden, der unabhängig vom Täter einen Verhaltensvergleich ermöglicht. Unwissen bezüglich der Handlungsfolgen entschuldigt nicht.