c) I. hat eine Offerte der N. in Chur eingeholt. Daraus ist ersichtlich, dass für das Aufladen, Abführen und Entsorgen der Äste und Stammstücke, das Auffräsen der Wurzelstöcke und Verteilen des Fräsgutes in den Rabatten, das Liefern und Einbringen von neuer Pflanzenerde, das Liefern und Einpflanzen von fünf neuen, grossen Bäumen sowie für die Anwachspflege mit Garantie Kosten von insgesamt Fr. 16'861.10 entstehen. Die durch den Adhäsionskläger eingereichten Abrechnungen über die Kosten, welche mit der Beseitigung und Entsorgung der Bäume entstanden sind, bestätigen diese Offerte.