Solches wird von den Parteien auch nicht behauptet. Damit ist davon auszugehen, dass I. auch bezüglich eines oder mehrerer im März 2001 gefällter Bäume frühestens bei seinem unbestrittenen Aufenthalt auf der Liegenschaft im September 2001 Kenntnis vom Schaden und vom Schädiger hätte haben können. 20