Dies ergebe einen Schadensbetrag von Fr. 33'475.--. Nachdem I. jedoch - zivilrechtlich - ein gewisses Selbstverschulden anzurechnen sei, da A. X. in den vergangenen Jahren rund 30 baumartige Sträucher und Bäume gefällt habe, rechtfertige sich eine Reduktion des Schadenersatzanspruches auf Fr. 16'861.10, was der Offerte für die Neuanpflanzung von handelsüblichen Bäumen entspreche.