Diese gab zu Protokoll, I. habe sie im Verlaufe des Winters angerufen und gefragt, was mit den Bäumen geschehen sei. Ebenso ist während des ganzen Schlichtungsverfahrens nie auf die beseitigten Bäume hingewiesen worden. Schliesslich hat I. in seinem Inserat, welches nach seinem Besuch im Hause X. publiziert wurde, wie früher auf seinen grossen Umschwung mit Baumbestand hingewiesen. Gerade diese Umstände lassen auch nicht darauf schliessen, dass I. von einer von ihm erteilten Ermächtigung zum Fällen der Bäume ausgegangen ist.