Widersprüchlich und nicht nachvollziehbar sind die Aussagen von J. X.. Wenn sie ausführt, mehrfach die Zustimmung zum Fällen irgendwelcher Bäume auf dem ganzen Grundstück bekommen zu haben, steht dies in auffälligem Widerspruch zum Verhalten der Parteien bei der früheren Beseitigung von Bäumen, zu welchen I. jeweils ausdrücklich beigezogen wurde. Der Beizug von I. zu den Baumfällungen wurde von der Zeugin P. im Übrigen gerade bestätigt. Demgegenüber hat die Zeugin J. X. nicht sagen können, ob nach dem 25. Januar 2000 eine Zustimmung für die Fällung der zweiten Birke erteilt worden ist.