von I. lässt keinen anderen Schluss zu. Seinen verschiedenen Inseraten ist zu entnehmen, dass I. seine Liegenschaft jeweils zur Vermietung bzw. Verkauf ausgeschrieben und ausdrücklich auf den schönen und gepflegten Baumbestand und Garten hingewiesen hatte. Dass das nach der Fällung der Bäume erschienene Inserat nur deshalb erschienen ist, um die Strafanzeige zu rechtfertigen, erscheint dabei als nicht nachvollziehbar.