Offensichtlich fand zwischen den Parteien rund eine Woche zuvor ein Gespräch statt, an welchem die Fällung einer Birke thematisiert worden war. Dieses ausdrückliche Verbot lässt nicht darauf schliessen, dass I. in der Folge für die Fällung sämtlicher verbleibender Bäume - darunter auch die zweite Birke - gar nicht mehr kontaktiert werden musste.