e) Von Bedeutung sind die Korrespondenzen vom Januar 2000. Bereits am 13. Januar 2000 hatte der Berufungskläger beanstandet, dass I. keine Ausführungen über eine Beteiligung an Investitionen gemacht hatte. Er erachtete in diesem Zusammenhang das Entfernen aller Baumstümpfe und eine Begründung als wünschenswert und erhoffte von I. einen entsprechenden Bescheid. I. teilte dem Berufungskläger am 25. Januar 2000 mit, dass die Birke im Garten bis auf weiteres stehen gelassen werde. Offensichtlich fand zwischen den Parteien rund eine Woche zuvor ein Gespräch statt, an welchem die Fällung einer Birke thematisiert worden war.