festgehalten, für das Fällen eines Birnbaumes habe er einmal eine mündliche Ermächtigung erteilt. Diese Aussage wirkt angesichts der sonst an den Tag gelegten Vorgehensweise glaubhaft. So ist festzustellen, dass gerade I. Fällungen selbst oder mit Hilfe von beigezogenen Dritten an die Hand genommen hat.