E. Dagegen erhob A. X. am 24. März 2003 Berufung an den Kantonsgerichtsausschuss von Graubünden und beantragte die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und sinngemäss, ihn von Schuld und Strafe freizusprechen. Er führte aus, über Jahre stets im Einvernehmen mit I. dutzende Bäume gefällt zu haben. Bei der Anzeige handle es sich um eine Racheaktion. I. habe die ganze Zeit seine Tätigkeiten gekannt, insbesondere die Fällungen. Er sei mit der Neugestaltung des Gartens zufrieden und einverstanden gewesen. I. habe den Nachbarn eröffnet, dass 4