Die ausseramtlichen Entschädigungen bezüglich der Adhäsionsklage werden wettgeschlagen. 5. Die Verfahrenskosten, bestehend aus - der Untersuchungsgebühr der Staatsanwaltschaft Graubünden Fr. 1'800.00 - den Barauslagen der Staatsanwaltschaft Graubünden Fr. 43.20 - der Gerichtsgebühr des Bezirksgerichts Landquart Fr. 4'200.00 total somit Fr. 6'043.20 werden A. X. auferlegt. 6. (Rechtsmittelbelehrung). 7. (Mitteilung).“