„Seit Dezember 1997 bewohnten die Eheleute X. zusammen mit ihrer Tochter ein I. gehörendes 6 ½ Zimmerwohnhaus an der R.-Gasse in D.. Dieses Mietverhältnis wurde mit Schreiben vom 28. November 2001 durch I. per 31. März 2002 gekündigt. Zu verschiedenen nicht näher bekannten Zeitpunkten im Jahre 2001 fällte A. X. ohne Einwilligung des Eigentümers sämtliche sich auf der erwähnten Liegenschaft befindenden fünf Bäume (je ein Kirschbaum, ein Ahorn, ein Feldahorn, eine Föhre und eine Birke). Gemäss einem vom Anzeigeerstatter in Auftrag gegebenen Gutachten beträgt der Wert der gefällten fünf Bäume Fr. 99'600.--.“ 3