1 Abs. 1 StGB wird eine ambulante Massnahme angeordnet. 6. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: - der Untersuchungsgebühr der Staatsanwaltsschaft Graubünden Fr. 4´800.00 - den Barauslagen der Staatsanwaltschaft Graubünden Fr. 2´206.80 - der Gerichtsgebühr des Bezirksgerichts Landquart Fr. 4´500.00 - den Kosten des amtlichen Verteidigers (inkl. Mehrwertsteuer) Fr. 4´720.75 total somit Fr. 16´227.55 werden F. auferlegt. 7. (Rechtsmittelbelehrung). 8. (Mitteilung).“