2. Der Angeklagte sei wegen grober Verkehrsregelverletzung im Anklagepunkt der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit schuldig zu sprechen und mit einer Busse von Fr. 500.00 zu bestrafen. 3. Eventualiter sei der Angeklagte, sofern er in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen werden sollte, zu einer Gefängnisstrafe von 8 Monaten zu verurteilen. 4. Dem Angeklagten sei auf jeden Fall der bedingte Strafvollzug zu gewähren. 5. Von der Anordnung einer ambulanten Massnahme sei abzusehen. " Im Anschluss erhielt F. das letzte Wort.