„1. Der Angeklagte sei vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens, der mehrfachen Drohung, der mehrfachen Nötigung, der mehrfachen Sachentziehung, der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, der Sachbeschädigung, der Tätlichkeiten, der mehrfachen groben Verletzung von Verkehrsregeln und der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln freizusprechen. 2. Der Angeklagte sei wegen grober Verkehrsregelverletzung im Anklagepunkt der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit schuldig zu sprechen und mit einer Busse von Fr. 500.00 zu bestrafen.