Aus den Vorakten aus dem Jahre 1998 geht sodann hervor, dass F. mit Strafmandat des Kreispräsidenten Fünf Dörfer vom 28. Februar 1989 wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln und pflichtwidrigem Verhalten bei Unfall mit 14 Tagen Gefängnis und mit Urteil des Kreisgerichtsausschusses Fünf Dörfer vom 19. Juni 1991 wegen vollendetem Betrugsversuchs und Irreführung der Rechtspflege mit 14 Tagen Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre, und Fr. 300.-- Busse bestraft wurde. Im SVG-Massnahmenregister (ADMAS) figuriert er mit zwei Eintragungen aus den Jahren 2001 und 2002. Gemäss dem Leumundsbericht der Stadtpolizei Chur geniesst F. einen rechten Leumund.