Danach war er arbeitslos und erhielt in den Monaten Januar und Februar 2002 Entschädigungen der SUVA wegen Verletzungen, welche er bei einem Verkehrsunfall erlitten hatte. Seit dem 2. April 2002 arbeitet F. gemäss einem anlässlich der Hauptverhandlung vor der Vorinstanz zu den Akten eingereichten Zwischenzeugnis in ungekündigter Stellung bei der Firma C. AG, Filiale V., als Mitarbeiter für Strassenmarkierungen. Er verdient monatlich zwischen Fr. 3'000.-- und Fr. 4'000.--.