Zusammenfassend steht somit fest, dass N. mit seiner Fahrweise auf der Skipiste gegen mehrere FIS-Verhaltensregeln verstossen hat. Infolge seines pflichtwidrigen Verhaltens ist er mit R. kollidiert und hat die Skifahrerin am Körper verletzt. Dabei hat er zumindest die Möglichkeit der Verletzung von andern Skifahrern auf der Piste als Folge seines pflichtwidrigen Verhaltens voraussehen können.