In der Berufungsschrift wird zwar zutreffend ausgeführt, dass der Skifahrer lediglich dazu verpflichtet ist, nach vorne zu schauen, nicht auch zum Blick zurück. Vorne bedeutet dabei nicht nur geradeaus vorne, sondern umfasst einen gewissen Seitenbereich nach links und rechts, nämlich je etwa 45 Grad (vgl. H.-K. Stiffler, a.a.O., S. 25). Es ist ebenso selbstverständlich, dass der Skifahrer während der Fahrt nicht das gesamte überblickbare, oft weitflächige Gelände vor sich beobachten muss; das kann er gar nicht, weil er seine besondere Aufmerksamkeit dem unmittelbaren Bereich vor sich zuwenden muss, 23