c) Gemäss FIS-Verhaltensregel 2 muss jeder Skifahrer und Snowboarder auf Sicht fahren. Er muss während der Fahrt das Gelände und die andern Personen ständig genau beobachten, um innerhalb der Sichtweite der vor ihm liegenden Strecke anhalten oder ausweichen zu können. Mangelnde Beobachtung bildet eine der Hauptursachen für Kollisionsunfälle auf der Skipiste (vgl. H.-K. Stiffler, a.a.O., § 2, Rz 71, 73; J. Pichler, Pisten, Paragraphen, Skiunfälle, W. 1970, S. 50; J. Pichler, Skiunfälle und Haftung aus österreichischer Sicht, Berlin 1972, S. 85; M. Reinhardt, Die strafrechtliche Bedeutung der FIS-Regeln, Diss., St. Gallen 1976, S. 149, 152/153).