Der Vorrang gilt uneingeschränkt für alle Bewegungen des vorderen beziehungsweise geländemässig gesehen unteren Skifahrers, ob dieser nun geradeaus fahre, stemme, in weiten Bögen abschwinge, rutsche oder, was für den oberen Skifahrer besonders überraschend sein kann, plötzlich stürze. Dieser Grundsatz erfährt durch die im Jahre 2002 geschaffene Ergänzung der FIS-Verhaltensregel 5 eine einzige Ausnahme: Der hintere Skifahrer und Snowboarder braucht nicht damit zu rechnen, dass ihm der vordere plötzlich entgegenkommt, indem er hangaufwärts fährt oder schwingt. Ansonsten hat der vordere Fahrer aber in jedem Fall Vorrang (vgl. H.-K. Stiffler, a.a.O., § 2, Rz 83, 84, 101 f. mit Hinweisen).